Kapitalanlagen durch Beteiligung an Solarparks erfolgen üblicherweise, indem sich die Investoren als Kommanditisten oder atypisch stille Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligen, die den Solarpark errichtet/erwirbt und betreibt.
Angeboten werden aber auch Modelle, bei denen die Investoren mit einem Anbieter/Initiator Verträge über den Erwerb von Teilen von Fotovoltaikanlagen (einzelne oder mehrere Solarmodule, Wechselrichter, Montagesystem, Kabel etc., teilweise auch Bruchteile) abschließen.
Fraglich ist in diesen Fällen, ob der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch genommen werden kann und ausgleichsfähige Verluste aus Gewerbebetrieb vorliegen.
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