Feststellung
des verbleibenden Verlustvortrags nach Ablauf der Feststellungsfrist
Im Urteil vom 29.06.2011 - X R 38/10 (BStBl II 2011, 963)
hat der BFH entschieden, dass ein verbleibender Verlustvortrag nach
Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt
werden kann, wenn der Steuerpflichtige in den bereits festsetzungsverjährten
Veranlagungszeiträumen (VZ), in die der Verlust nach § 10d Abs.
2EStG hätte vorgetragen werden müssen, über zur Verlustkompensation
ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte verfügte.
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