Bei der Besteuerung von Abfindungszahlungen anlässlich der Entlassung eines Arbeitnehmers wird ein - nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelter - Freibetrag gewährt (§ 3 Nr. 9 EStG). Voraussetzung ist, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst worden ist. Nach Auffassung des BFH kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass bei Zahlung einer Abfindung der Arbeitgeber die Auflösung veranlasst hat. Bei dieser großzügigen Betrachtung kann der Freibetrag auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Pflichtverletzung zum unfreiwilligen Verlust des Arbeitsplatzes beigetragen hat (BFH v. 10.11.2004 - XI R 64/03).
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|