In den Fällen der Firmenwagengestellung kann der steuerpflichtige geldwerte Vorteil nach der 1-%-/0,03-%-Bruttolistenpreisregelung oder nach der Fahrtenbuchmethode (Gesamtkosten und ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) ermittelt werden. Bei der Fahrtenbuchmethode ist der geldwerte Vorteil aus der Firmenwagengestellung mit dem Anteil der Gesamtkosten (Nettoaufwendungen zuzüglich Umsatzsteuer) des Pkw anzusetzen, der dem Verhältnis der Privatfahrten an den Gesamtfahrten entspricht.
Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode
sind bei der Ermittlung der Gesamtkosten die vom Arbeitnehmer selbst
getragenen Kosten (z.B. Benzinkosten) nicht anzusetzen (R 8.1 Abs.
9 Nr. 2 Satz 1
Beispiel:
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