Werden bei Betriebsveranstaltungen i.S.d. § 19 Abs. 1a EStG auch Geschenke verteilt, stellt sich aus steuerlicher Sicht die Frage, ob ein Geschenk an Arbeitnehmer ?anlässlich? oder ?nur bei Gelegenheit? einer Betriebsveranstaltung übergeben wird.
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Freibetrags von 110 ? sind die Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (BMF-Schreiben v. 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001, BStBl I 2015,
Für die häufig nicht leichte Abgrenzung, hat die Verwaltung eine Vereinfachungsregelung getroffen. Danach ist es nicht zu beanstanden, Geschenke, deren Wert je Arbeitnehmer 60 ? nicht übersteigt, als Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Freibetrags einzubeziehen. Bei Geschenken, deren Wert je Arbeitnehmer 60 ? übersteigt, ist weiter im Einzelfall zu prüfen, ob sie ?anlässlich? oder ?nur bei Gelegenheit? einer Betriebsveranstaltung zugewendet werden.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|