Werden zum Privatvermögen gehörende Grundstücke veräußert, liegt ein auch gewerbesteuerpflichtiger gewerblicher Grundstückshandel im Regelfall dann vor, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (in der Regel fünf Jahre) zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mehr als drei Objekte veräußert werden. Tätigt eine GmbH Grundstücksverkäufe, können diese Vorgänge laut BFH grundsätzlich nicht dazu führen, dass beim Gesellschafter, der nicht mehr als drei Objekte veräußert, ein gewerblicher Grundstückshandel begründet wird.
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