Häufig wollen z.B. Eltern ihren Kindern die finanziellen Mittel zum Erwerb eines Grundstücks zur Verfügung stellen. Da aus schenkungsteuerlicher Sicht zurzeit jedenfalls eine Grundstücksschenkung immer noch günstiger ist als eine Geldschenkung, sollte darauf geachtet werden, dass die Bedingungen, die der BFH an das Vorliegen einer mittelbaren Grundstücksschenkung in diesen Fällen stellt, beachtet werden.
Insbesondere hat der BFH folgende Grundsätze aufgestellt:
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