Nach Rz. 29 des BMF-Schreibens vom 08.05.2009 - IV C 6 -
S 2139-b/07/10002 (BStBl I 2009,
Abweichend hiervon hat der BFH im Urteil vom 20.06.2012 - X R 42/11 entschieden, dass eine verbindliche Bestellung nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings hält der BFH es für notwendig, dass bei der Investitionsabsicht in Jahren vor Abschluss der Betriebseröffnung strenge Maßstäbe angelegt werden.
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