Ein volljähriges behindertes Kind, welches das 27. Lebensjahr vollendet hat, wird beim Kindergeld bzw. den kindbedingten Steuervergünstigungen berücksichtigt, wenn es behinderungsbedingt außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Der BFH hat sich dazu geäußert, wie diese Prüfung zu erfolgen hat. Da das Kindergeld monatlich gezahlt wird, ist auf die finanziellen Verhältnisse (Einkünfte) des Kindes in dem jeweiligen Kalendermonat abzustellen. Probleme entstehen dabei bei Sonderzuwendungen und Einmalzahlungen. Hierfür gilt Folgendes:
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