Ein (inländischer) Pflegedienst bietet Kunden eine 24-Stunden-Pflege an, bei der ein Arbeitnehmer des Pflegedienstes über einen längeren Zeitraum den Kunden betreut. Der Arbeitnehmer wohnt während dieser Zeit im Haushalt des Kunden und erhält dort freie Unterkunft und Verpflegung. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass der Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft (gemeinsames Wohnen und Wirtschaften) mit der zu pflegenden Person zu leben hat.
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