Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellung
Das BMF-Schreiben vom 09.12.2015 (BStBl I 2015, 1058) zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienst- und geschäftsreisen enthält auch Ausführungen zur Ermittlung des Kürzungsbetrags der Verpflegungspauschale im Fall der Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten i.S.d. § 9 Abs. 4a Satz 8 ff. EStG. Bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten ist die Kürzung der Verpflegungspauschale i.S.d. § 9 Abs. 4a Satz 8 ff. EStG tagesbezogen vorzunehmen, d.h. von der für den jeweiligen Reisetag maßgebenden Verpflegungspauschale für eine 24-stündige Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG), unabhängig davon, in welchem Land die jeweilige Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde. Zur Verdeutlichung für mehrtägige Auswärtstätigkeiten, die zum Teil im Inland und in anderen Staaten durchgeführt werden, soll folgendes Bespiel dienen:
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