Mit dem "Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013" sind die Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden (§ 2 Abs. 8 EStG). Damit sind die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Ehegatten für den Lohnsteuerabzug auch für Lebenspartner einer Lebenspartnerschaft einschlägig.
Da Basis der ELStAM-Datenbank die Daten der Meldebehörden
sind, war neben der Anpassung des EStG eine Änderung des Bundesmeldegesetzes
erforderlich: Es wurde durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes
zur Fortentwicklung des Meldewesens v. 20.11.2014 (BGBl I 2014,
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