In R 8.1 Abs. 8
Bereits durch Rz. 17 des BMF-Schreibens vom 05.03.2010 -
IV D 2 - S 7210/07/10003/IV C 5 - S 2353/09/10008 (BStBl I 2010,
Danach kann von einer Arbeitgeberveranlassung regelmäßig ausgegangen werden, wenn
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