Der BFH hat seine Rechtsprechung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG in zwei Urteilen vom 14.06.2016 fortentwickelt (BFH, Urt. v. 14.06.2016 - IX R 25/14, BStBl II 2016,
1. Berücksichtigung von Schönheitsreparaturen
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