Ab dem 01.01.2011 ist die steuerliche Behandlung von Unfallkosten
bei der Firmenwagengestellung neu geregelt. Nach R 8.1 Abs. 9 Nr.
2 Satz 11
Bagatellunfälle
Verbleiben
nach Erstattungen durch Dritte Unfallkosten bis zu 1.000 ? (zzgl. USt)
je Schaden, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Aufwand als Reparaturkosten
in die Gesamtkosten einbezogen wird (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 12
Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz
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