Nichtberücksichtigung
von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben als offenbare Unrichtigkeiten
i.S.d. § 129AO
Mit Urteil vom 27.08.2013 - VIII R 9/11 (BStBl II 2014,
439) hat der BFH entschieden, dass eine von Amts wegen zu berichtigende
offenbare Unrichtigkeit vorliegt, wenn das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung
übersieht, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung
die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum
(VZ) erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten
Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat.
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