Renteneinkünfte, die nicht zur Basisversorgung (u.a. gesetzliche Rentenversicherungen, berufsständische Versorgungseinrichtungen) gehören, werden auch zukünftig mit einem Ertragsanteil besteuert.
Aufgrund des seit einigen Jahren sinkenden Zinsniveaus und wegen der gestiegenen Lebenserwartung der Bevölkerung hat der Gesetzgeber diese Ertragsanteile mit Wirkung ab 2005 deutlich gesenkt. Die neuen Ertragsanteile gelten aber nicht nur für ab 2005 neu beginnende Renten, sondern auch für bereits laufende Renten.
Hierzu gehören
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