Die Pfändbarkeit von Corona-Prämien ist umstritten. Gesetzlich geregelt ist die Unpfändbarkeit der Corona-Prämie nur für die im Bereich der Pflege gezahlten Prämien, §
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|