Versicherungsmodelle gegen finanzierten Einmalbetrag umfassen i.d.R. mehrere Kapitalanlagen (Rentenversicherung, Lebensversicherung und/oder Investmentplan), die jeweils getrennt steuerlich zu würdigen sind (BFH, Urt. v. 24.03.1992 - VIII R 12/89, BStBl II 1993, 18).
Der Steuerpflichtige erzielt:
Die Finanzierungskosten für die Einmalbeträge dieser Einkunftsquellen, also den Erwerb der Kapitalanlagen, stellen grundsätzlich Werbungskosten im Rahmen der betreffenden Einkunftsarten dar. Während der (i.d.R.) 15-jährigen Finanzierungsphase erzielt der Steuerpflichtige hohe Verluste aus den Einkunftsarten. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) ist der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten jedoch seit dem 01.01.2009 ausgeschlossen (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG).
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