Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 04.08.2019 wurde der neue § 7b EStG eingeführt. Nach Maßgabe des § 7b Abs. 2 bis 5 EStG können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen von jährlich 5 % der Bemessungsgrundlage neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen werden.
Nach den Anwendungsvorschriften des §
Auch wenn § 7b EStG recht kurz gefasst ist, gibt es für Steuerpflichtige viele Voraussetzungen zu berücksichtigen. Besonders zu beachten sind:
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