Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG sowie der Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG kommen grundsätzlich nur für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden in Betracht. Bescheinigt die zuständige Denkmalbehörde Aufwendungen für Baumaßnahmen, die steuerrechtlich zur Herstellung eines bautechnisch neuen Gebäudes führen, stellte sich bisher die Frage, ob die Steuervergünstigung anzuerkennen ist. Die Rechtsprechung des IX. und X. Senats des BFH war hierzu lange Zeit uneinheitlich. Mit Urteil vom 22.10.2014 - X R 15/13 (BStBl II 2015,
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