Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Mit Schreiben vom 09.11.2016 - IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008 (BStBl I 2016, 1213) hat das BMF seine Rechtsauffassung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen außerhalb der Grundstücksgrenze bekanntgegeben. Danach sind u.a. folgende Aufwendungen nicht nach § 35aEStG begünstigt, soweit sie auf Maßnahmen entfallen, die außerhalb des Haushalts anfallen:
Aufwendungen für die Straßenreinigung, wenn es sich um öffentlich-rechtliche Straßenreinigungsgebühren handelt (Anlage 1 zum o.g. BMF-Schreiben - Straßenreinigung),
Arbeitskosten für Leistungen, die in einem Handwerksbetrieb anfallen (Rdnr. 39 des o.g. BMF-Schreibens),
öffentlich-rechtlicher Erschließungsbeitrag (Anlage 1 zum o.g. BMF-Schreiben),
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