Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Werkstatt des leistenden Unternehmens
Gemäß BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (BStBl I 2016, 1213, Rdnr. 1) muss die Handwerkerleistung in einem inländischen oder in einem anderen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Aufwendungen für ausschließlich in einer Werkstatt erbrachte Arbeiten sind nicht als Handwerkerleistung gem. § 35a Abs. 3EStG begünstigt.
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