Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zweiter Halbsatz EStG stehen
steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung
insgesamt in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den
Vorsorgeaufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Beiträge zur
Basisabsicherung). Konkrete Anwendungsbeispiele sind im BMF-Schreiben
vom 13.09.2010 - IV C 3 - S 2222/09/10041/IV C 5 - S 2345/08/0001
(BStBl I 2010,
Eine Aufteilung des steuerfreien Zuschusses zur privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung auf einen auf die Basisabsicherung und einen auf Wahlleistungen entfallenden Teil ist demnach nicht möglich.
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