(Bar-)Zuschüsse des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr leistet, waren bisher steuer- und sozialversicherungsfrei. Entsprechendes galt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Job-Tickets, Firmen-Tickets). Diese Steuerbefreiung ist zum 1.1.2004 aufgehoben worden mit der Folge, dass derartige Vorteile grundsätzlich steuerpflichtig sind.
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