Mit BMF-Schreiben vom 06.07.2010 - IV C 3 - S 2227/07/10003:
002 hat die Verwaltung zur steuerlichen Behandlung gemischter Aufwendungen
sowie zum Beschluss des GrS des BFH vom 21.09.2009 - GrS 1/06 Stellung
genommen. Nach Rz. 18 des Schreibens gelten die bisher für Auslandsgruppenreisen
aufgestellten Abgrenzungsmerkmale grundsätzlich weiter.
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