I. Selbstgetragene Krankheitskosten zugunsten einer Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsvertrags
Versicherte in einer privaten Krankenversicherung haben grundsätzlich die Möglichkeit, Beitragsrückerstattungen zu erhalten, wenn sie in einem Kalenderjahr keine Krankheitskosten zur Erstattung einreichen und das Krankenversicherungsunternehmen somit keinen Verwaltungsaufwand hatte. Von einem Krankenversicherungsunternehmen erstattete Beiträge aufgrund nicht in Anspruch genommener Versicherungsleistungen mindern gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG im Jahr der Erstattung den Vorsorgeaufwand nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG.
Die freiwillig selbstgetragenen Krankheitskosten zugunsten der Beitragsrückerstattung stellen keine Beiträge i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG und damit keine Sonderausgaben dar (vgl. auch BMF-Schreiben v. 24.05.2017 -
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