Die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG gilt auch für Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Von der Regelung sind insbesondere geschlossene Immobilienfonds betroffen. Interessant sind hier die Verwaltungsgrundsätze für den Erwerb einer Immobilie von einem Bauträger:
Der Erwerb einer Eigentumswohnung vom Bauträger zum Zweck der Vermietung stellt grundsätzlich keine schädliche modellhafte Gestaltung dar, die zur Einschränkung der Verlustverrechnung führt. Eine steuerschädliche modellhafte Gestaltung kann jedoch vorliegen, wenn der Anleger modellhafte Zusatz- oder Nebenleistungen (z.B. Vermietungsgarantien)
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