Anlässlich der jüngeren BFH-Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal
der voraussichtlich dauernden Wertminderung hat die Verwaltung mit
BMF-Schreiben vom 16.07.2014 - IV C 6 - S 2171-b/09/10002 (BStBl
I 2014,
Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Aktien und auf Investmentanteile
Die Verwaltung hat ihre bisherige Verwaltungsauffassung
der Bandbreitenbetrachtung bei Teilwertabschreibungen auf börsennotierte
Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden, laut BMF-Schreiben
vom 26.03.2009 - IV C 6 - S 2171 b/0 (BStBl I 2009,
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