Die im Anstellungsvertrag vereinbarte Wohnungsüberlassung durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer wird in der Regel als Gegenleistung für die Arbeitsleistung erbracht und führt beim Arbeitnehmer lohnsteuerlich zu einem geldwerten Vorteil in Höhe des ortsüblichen Mietpreises.
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