Erhalten Steuerpflichtige vom Finanzamt eine Steuererstattung, ist dieser Betrag zugunsten des Steuerpflichtigen nach § 233a AO zu verzinsen, wobei der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die Steuer entstanden ist. Nach früherer Auffassung von Rechtsprechung und Verwaltung waren diese Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Der BFH hat mit Urt. v. 15.06.2010 - VIII R 33/07 (BStBl
II 2011,
Mit dem
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|