Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung
und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013,
Nunmehr war die Frage aufgetreten, ob eine Anpassung von
GAV auch bei den vor dem 01.01.2006 abgeschlossenen Alt-GAV erfolgen
muss. Aufgrund der Billigkeitsregelung des BMF-Schreibens vom 16.12.2005
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