Der Vorsteuerabzug setzt grundsätzlich die Ausführung steuerpflichtiger Umsätze voraus. Wird in ein Wirtschaftsgut (z.B. Gebäude) nachträglich ein anderer Gegenstand eingebaut oder wird an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt, ist bei ab 2005 bezogenen Leistungen im Fall der Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse in den Folgejahren (z.B. zunächst steuerpflichtige dann steuerfreie Umsätze) eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen.
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