Nach geltender Rechtslage sind Abfindungen in Abhängigkeit vom Alter des Arbeitnehmers und der Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses wie folgt steuerfrei:
Höhe des Freibetrags | Alter des Arbeitnehmers | Dauer der Betriebszugehörigkeit |
7.200 ? | ohne Bedeutung | ohne Bedeutung |
9.000 ? | mindestens 50 Jahre | mindestens 15 Jahre |
11.000 ? | mindestens 55 Jahre | mindestens 20 Jahre |
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Steuerbefreiung für Abfindungen zum 01.01.2006 aufzuheben. Allerdings ist folgende Übergangsregelung geplant:
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